Verleihgebühr | Euro |
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Bücher Erwachsene (4 Wochen) | 0,70 |
Bücher Kinder, Jugendliche (4 Wochen) | 0,30 |
Zeitschriften (2 Wochen) | 0,70 |
Audio-CD, Spiele (2 Wochen) | 2,00 |
PC-Spiele, DVD (2 Wochen) | 2,00 |
Sonstige Gebühren | |
Einschreibgebühr | 2,00 |
Internetnutzung (WLAN) | gratis |
Mahngebühr | 3,00 |
Reservierung | 1,00 |
Kopie oder Druck (A4 SW für Schule) | 0,10 |
Kopie oder Druck (A4 Farbe für Schule) | 0,30 |
Kopie oder Druck (A4 SW) | 0,50 |
Kopie oder Druck (A4 Farbe) | 1,00 |
Jahresgebühren (im Jahr) | |
Lesekarte Kinder & Jugendliche (Bücher, Zeitschriften) | 15,00 |
Lesekarte Erwachsene (Bücher, Zeitschriften) | 22,00 |
Medienkarte Kinder & Jugendliche (alle Medien) | 30,00 |
Medienkarte Erwachsene (alle Medien) | 40,00 |
Familienkarte (ab 2 Personen, alle Medien) | 50,00 |
Neue Tarifordnung ab 01.01.2025
Entlehnung
Gegen Vorlage des Leseausweises können Bücher, Zeitschriften, Spiele, CDs, DVDs, CD-Roms und Konsolenspiele entlehnt werden. Die Entlehnung erfolgt EDV-unterstützt.
Die von Ihnen entlehnten Medien werden mittels Strichcode eingelesen und damit als "an Sie entlehnt" registriert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CDs und DVDs ausschließlich für den privaten Gebrauch entlehnt werden dürfen.
Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder eine Vervielfältigung ist nicht statthaft. Dies gilt insbesondere für CDs und DVDs. Sofern Medien bereits entlehnt sind, kann der Leser/die Leserin um Vormerkung ersuchen.
Entlehnfrist
Die Entlehnfrist beträgt für Bücher maximal 4 Wochen, für Zeitschriften, CD's, CD-Rom's, DVD's und Spiele maximal 14 Tage. Eine Verlängerung der Entlehnfrist von Medien ist nur dann möglich, sofern für diese keine Vormerkung vorliegt.
Entliehene Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist bzw. der Verlängerungsfrist persönlich in die Stadtbibliothek Ansfelden zurückzubringen.
Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfrist erfolgt eine schriftliche Mahnung, wobei abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung eine Säumnisgebühr und die angefallenen Unkosten in Rechnung gestellt werden.
Sofern trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung an die vom LeserIn angegebene Adresse keine Rückgabe erfolgt, muss seitens der Bibliothek der Rechtsweg beschritten werden.
Haftung
Bitte beachten Sie
- Im Interesse aller LeserInnen ersuchen wir um sorgfältige und schonende Behandlung der Medien.
- Vergewissern Sie sich schom beim Ausleihen, ob diese sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden.
- Geben Sie bereits sichtbare Schäden unmittelbar bei der Ausleihe bekannt.
- Für beschmutzte oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden.
- Die Art und Höhe des Ersatzes kann von der Bibliotheksleitung festgelegt werden.
- Verlorengegangene oder stark beschädigte Medien müssen zum Neuwert ersetzt werden.
Sonstige Bestimmungen
Die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek Ansfelden sind berechtigt, für Kinder und Jugendliche ungeeignete Medien an diese nicht auszufolgen.
Wenn länger als 2 Jahre kein Medium ausgeliehen wird, erfolgt die Streichung aus der Leserkartei. Vor einer neuerlichen Entlehnung ist eine Wiedereinschreibung erforderlich.
Bei fortgesetzter Missachtung der Verleihordnung können LeserInnen von der Mitgliedschaft der Stadtbibliothek Ansfelden ausgeschlossen werden.
Alle Daten unserer LeserInnen dienen nur dem internen Bibliotheksgebrauch und unterliegen dem Datenschutz.